Klassische Ertragswertimmobilie

Auf Erträge bauen: Gut verdienen mit gutem Gewissen.

Ertragswertimmobilien werden zu Ertragszwecken verwendet. Bei ihnen steht das Erzielen von Erträgen im Vordergrund. Sie sind in der Regel nicht für die Eigennutzung gedacht.

Bei diesen bebauten Liegenschaften, die zur Vermietung oder Verpachtung bestimmt sind, wird das Ertragswertverfahren eingesetzt, das im Liegenschaftsbewertungsgesetz unter § 5 definiert und in der ÖNORM B 1802 erläutert ist.

Vor allem sind das vermietete Mehrfamilienwohngebäude, Geschäftsliegenschaften und Gewerbliche Objekte wie z.B. Büro- u. Lagergebäude. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Betrachtungsweisen können es aber auch Sonderimmobilien wie z. B. Hotels, Parkgaragen etc. sein.