Golfanlage

Die Definition

Alle Anlagen, auf denen mit Golfschlägern der Golfball geschlagen bzw. gespielt werden kann.

Großfeldanlagen:
Ab einer Fläche von ca. 15 ha lassen sich Großfeldanlagen mit 18 Löchern realisieren. Es gibt Par 3 (bis zu 225 m), Par 4 (bis zu 430 m) und Par 5 (ab 435 m) Bahnen.

Kurzplätze: 
Ab einer Fläche von ca. 5 ha  sind derartige Plätze möglich. Diese bestehen zumeist aus 6, 9 od. 18 regulären Par-3-Bahnen mit Abschlag, Spielbahn und Grün zwischen 80 – 210 m.

Driving Ranges: 
Hier handelt es sich um ein Übungsgelände  ab einer Größe von ca. 1 ha. Leihbälle können von einer Abschlagfläche (kann auch überdacht sein) auf eine Wiese mit Zielfahnen oder in ein Netz (Großstädte) geschlagen. Können ohne Vorkenntnisse genutzt werden.

Übungsgelände für Pitch- u. Putschläge:
Auf Flächen ab 2,5 ha lassen sich Pitch & Puttanlagen, die aus Abschlägen, 6, 9 oder 18 kurzen Spielbahnen und Grüns bestehen realisieren (max. Bahnlänge 100 m). Solche Anlagen ergänzen häufig die Infrastruktur von touristischen Anlagen und sind von jedermann gegen geringe Gebühr mit geringen Grundkenntnissen zu bespielen.

Indoorgolf:
Halle mit Spielmöglichkeiten gegen ein Netz, Putting- und Chippinggrün aus Kunstrasen und möglicherweise computergesteuerte Golfsimulatoren.

Golfakademien:
Übungseinrichtungen mit einer Golfschule, die aus einer Driving Range und einem Pitch & Puttplatz oder einem Kurzplatz mit 6, 9 oder 18 Löchern besteht.