Spanienimmobilie

Ferienwohnungs-Vermietung in Spanien

Achtung! Hier in Kürze entscheidende Tipps für die Vermietung einer Ferienimmobilie in Spanien.

Hier sind entscheidende Tipps für Sie, wenn Sie eine Ferienimmobilie in Spanien besitzen und diese während ihrer Abwesenheit oder auf längere Dauer an Dritte vermieten wollen. Denn diese sogenannte Vermietung zu „touristischen Zwecken“ hat ihre eigenen Vorschriften und Tücken, die man dringend beachten sollte, wenn man Ärger mit der spanischen Justiz vermeiden möchte.

Wie immer ist es dabei unser Anspruch Sie möglichst kurz und bündig darüber aufzuklären, daher beschäftigen wir uns nur mit diesen zwei Punkten:
- Allgemeine Anforderungen an die Ferienwohnung und Zuständigkeiten,
- sowie die Pflichten und Verantwortlichkeiten als Eigentümer oder Verwalter.

Für beide Punkte gilt, dass sich diese je nach Region unterscheiden. Denn zuständig für Ferienwohnungen sind die jeweiligen autonomen Gemeinschaften und Gemeinderäte. Folgende Fragen sind besonders wichtig für Sie: Wer ist zuständig? Welche Vorschriften gelten für diese? Welche Art von Immobilie vermiete ich?

Und ja, es gibt Unterschiede zwischen Ferienwohnung & Touristenunterkunft. Ferienwohnungen werden von Privatpersonen verwaltet, unregelmäßig & nicht gewerblich vermietet. Touristenunterkünfte werden von Unternehmen verwaltet & gewerblich vermietet. Gewerbliche Touristenunterkünfte unterliegen strengeren Vorschriften.

Die Art der Immobilie ist nur relevant, da gewerblich betriebene Touristenunterkünfte strengeren Vorschriften und Standards unterliegen, die Sie dann widerrum bei den Gesellschaften der Region in Erfahrung bringen müssen.
Generell gilt, egal ob Ferienwohnung oder Touristenunterkunft, dass der Erwerb von Touristenlizenz und einem Eignungszertifikat bei der zuständigen autonomen Gesellschaft an vordester Stelle steht. Denn nur diese Dokumente garantieren, dass ihre Immobilie den Vorschriften entspricht und Sie diese vermieten dürfen.

Neben den Vorschriften der erwähnten Gesellschaften beachten Sie bitte, dass Immobilien in einem Gebäude oder Gemeinschaftsprojekt, zusätzlich noch den in der Gemeinschaftsordnung festgelegten Beschränkungen folgen müssen. Es gilt sich ausführlich bei allen Beteiligten zu informieren. Da kann es durchaus hilfreich sein, einen ortsansässigen Fachmann zu beschäftigen, um die Übersicht zu behalten, vor allem wenn Sie selbst nicht in Spanien wohnen.

Unabhängig von der Immobilienkategorie müssen Sie als Eigentümer oder Verwalter einer Ferienunterkunft, die geltenden Vorschriften einhalten und bestimmte Qualitätsstandards erfüllen. Manche autonomen Gemeinschaften vergeben Gütesiegel in Form von Schlüsseln, die sich von der Art der Vergabe an Michelin Sternen orientieren. Entsprechend lohnt es sich das eigene Angebot zu optimieren und sich über gute Bewertungen einen Vorteil zu erarbeiten.

Wichtig ist, da auch allgemeine gesetzliche Voraussetzung, auch ein Beschwerdemanagement und Gästeservice. Und, da hält man es in Spanien „ganz deutsch“, natürlich auch eine Haftpflichtversicherung.

Wir hoffen Sie sind nun einigermaßen fit was das Thema Vermietung von Ferienunterkünften in Spanien angeht. Wenn Ihnen dazu jetzt noch die passende Immobilie oder Kapitalanlage fehlt, oder sie weitere Fragen haben, dann kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne bei jedem Schritt.

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Wir hoffen Ihr Interesse geweckt zu haben. Wünschen Sie noch weitere Informationen, freuen wir uns auf Ihre Anfrage.